Berufsbilder

PKA – Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r)

Ein(e) PKA darf in der Apotheke alle nicht-pharmazeutischen Arbeiten verrichten.

Zu den Aufgabengebieten gehören die kaufmännischen Arbeiten, dazu zählt u.a. die Warenbewirtschaftung, Durchführung von Bestellungen, Wareneingänge, Buchführung, Büroorganisation, Schreiben von Rechnungen/Lieferscheinen und die Preiskalkulation. Außerdem unterstützt ein(e) PKA das pharmazeutische Personal bei der Herstellung von Eigenerzeugnissen und darf zu apothekenüblichen Waren wie Kosmetika, Verbandstoffe und Krankenpflegemittel die Kunden beraten.

Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Realschulabschluss. Die Dauer beträgt 3 Jahre.
Dabei handelt es sich um eine duale Ausbildung, das heißt sie findet sowohl in der Apotheke als auch in einer Berufsschule statt. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall die Apotheke.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazeutisch-kaufmännischer_Angestellter


PTA – Pharmazeutisch-technische(r) Assistent(in)

Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre und umfasst eine 2-jährige schulische Ausbildung und ein halbjähriges Praktikum in der Apotheke. Im theoretischen Unterricht an der Berufsfachschule erhalten die angehenden PTAs fachspezifischen Unterricht in verschiedenen naturwissenschaftlichen Fächern, parallel dazu werden praktische Übungen im Labor, bei der Tee-Herstellung und am EDV-System vermittelt.

Während der schulischen Ausbildungsphase erfolgt ein 4-wöchiges Praktikum (Famulatur) in der Apotheke, um Einblicke in die Betriebsabläufe und pharmazeutischen Tätigkeiten zu erhalten.
An die Ausbildung an der Berufsfachschule schließt die halbjährige praktische Ausbildung in der Apotheke an. Vor Ort setzen die Auszubildenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in die Praxis um.

Ein(e) PTA darf im Anschluss an die Ausbildung sämtliche pharmazeutischen Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausüben.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazeutisch-technischer_Assistent


Apotheker(in)

Voraussetzung für die Ausbildung dieses Berufes ist ein Abiturabschluss.

Das Studium zum Apotheker umfasst insgesamt 8 Semester, die Regelstudienzeit beträgt also vier Jahre. Während dieser Zeit muss der Student in seinen Semesterferien ein 8 wöchiges Praktikum (Famulatur) ableisten, davon mindestens 4 Wochen in einer öffentlichen Apotheke. Nach vier Semestern findet das erste und nach weiteren vier Semestern das zweite Staatsexamen statt. Im Anschluss an das Studium folgt für den werdenden Apotheker das Praktische Jahr, von dem mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden müssen. Danach kommt es zum dritten und letzten Staatsexamen und zum Erwerb der Approbation.

Der Apotheker hat in der Apotheke alle Befugnisse, darf also sämtliche pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen und arbeitet eigenverantwortlich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Apotheker